LKW-Versicherung ab 10 Fahrzeugen

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Gefahrgüter – auch als gefährliche Güter oder Stoffe bezeichnet – sind Stoffe und Gegenstände, von denen beim Transport besondere Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte ausgehen können. Dazu zählen unter anderem brennbare, explosive, giftige, ätzende oder radioaktive Substanzen.

Typische Beispiele sind:

  • Brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Lösungsmittel
  • Gase wie Propan, Acetylen oder Sauerstoff unter Druck
  • Chemikalien mit ätzender oder toxischer Wirkung
  • Lithium-Ionen-Batterien
  • Farben, Lacke, Reinigungsmittel oder bestimmte Pflanzenschutzmittel

Der Transport von Gefahrgütern ist gesetzlich streng geregelt.
Zentrale Grundlage ist das ADR – das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. In Deutschland gelten zusätzlich u. a. folgende Regelwerke:

  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • Anlage A und B des ADR – sie enthalten Klassifizierung, Verpackungsvorschriften und Ausrüstungspflichten

Wichtig: Wer Gefahrgut transportieren will, benötigt in vielen Fällen eine besondere Schulung (ADR-Schein) sowie speziell ausgerüstete Fahrzeuge. Zudem kann der Versicherungsschutz besondere Anforderungen voraussetzen.

Sonderausstattungen bei LKWs beziehen sich häufig auf funktionale Erweiterungen am Fahrgestell, Aufbau oder der Ladefläche, die den LKW für spezielle Einsatzzwecke oder Branchenanforderungen optimieren. Sie sind besonders relevant für die tägliche Arbeit, den Fahrkomfort und die Sicherheit beim Be- und Entladen.

Typische Sonderausstattungen sind:

Am Fahrzeug / Fahrgestell

  • Luftfederung (z. B. höhenverstellbar für einfacheres Andocken)
  • Achskonfigurationen mit gelenkten Nachlaufachsen
  • Retarder / Intarder (zusätzliche Verschleißbremsen)
  • Hydrauliksysteme für Kipper oder andere Aufbauten
  • Kraftstoff-Zusatztanks oder große AdBlue-Tanks
  • Allradantrieb oder Geländebereifung bei Baustellenfahrzeugen

Am Aufbau

  • Mitnahmestaplerhalterung oder Ladekran
  • Wechselbrückenrahmen oder Containerverriegelungen
  • Kühlaggregat für temperaturgeführte Transporte
  • Sonderlackierungen (z. B. Firmenfarben oder reflektierende Designs)

An der Ladefläche

  • Ladebordwand / Hebebühne (elektro- oder hydraulisch)
  • Zurrschienen, Airlineschienen oder Ladungssicherungssysteme
  • Aluminium-Riffelblechboden oder besonders robuste Bodenbeläge
  • Seitenwände mit Schnellverschluss oder Schiebeplanen
  • Staplerschienen oder Auffahrrampen

Hinweis: Viele dieser Sonderausstattungen sind versicherungsrelevant, da sie den Fahrzeugwert, das Einsatzrisiko oder den Diebstahlschutz beeinflussen. Sie sollten daher immer vollständig im Versicherungsvertrag angegeben werden.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden – kurz BBB-Schäden – sind typische Schadenarten an Nutzfahrzeugen, die häufig bei Transportern und LKWs vorkommen. Diese Schäden sind in vielen Versicherungsverträgen nicht automatisch mitversichert und erfordern in der Regel eine besondere Vereinbarung innerhalb der Vollkaskoversicherung oder Maschinenbruchversicherung.

Brems-Schäden

Dabei handelt es sich um Schäden, die direkt durch das Bremsen verursacht werden – z. B. das Verziehen der Bremsanlage, Überhitzung oder der Bruch von Bauteilen beim Notbremsen. Sie gelten nicht als Unfall, weil kein „plötzliches von außen wirkendes Ereignis“ vorliegt.

Betriebs-Schäden

Das sind Schäden, die während des normalen Betriebs des Fahrzeugs auftreten – etwa durch Fehlbedienung, Überlastung, Materialermüdung oder Verschleiß. Ein Beispiel wäre ein Getriebeschaden durch falsche Schaltung oder das Abreißen eines Achsbolzens bei überladener Fahrt.

Bruch-Schäden

Hierbei handelt es sich um plötzliche Materialbrüche – etwa ein Federbruch, Achsbruch oder Riss in einem tragenden Bauteil ohne Unfallbeteiligung. Auch hier fehlt oft ein äußeres Ereignis, weshalb diese Schäden ohne speziellen Einschluss nicht ersetzt werden.

Wichtig für die Versicherung:

Standardmäßig sind BBB-Schäden nicht über die normale Vollkasko versichert. Wenn Sie möchten, dass solche Schäden mit abgedeckt sind, sollten Sie gezielt nach einer Kaskoversicherung mit Einschluss von BBB-Schäden fragen. Besonders bei Nutzfahrzeugen im Dauereinsatz oder bei technisch anspruchsvollen Aufbauten kann das sinnvoll sein.

Innere Betriebsschäden sind Schäden an einem Fahrzeug oder einer Maschine, die ohne äußere Einwirkung entstehen – also nicht durch Unfall, Feuer, Diebstahl oder höhere Gewalt, sondern allein durch einen technischen Defekt, Materialermüdung oder Bedienfehler im normalen Betrieb.

Typische Beispiele für innere Betriebsschäden sind:

  • Motorschäden durch mangelnde Schmierung oder defekte Bauteile
  • Getriebeschäden durch Fehlbedienung oder Überlastung
  • Brüche von Achsen, Wellen oder Kolben aufgrund von Materialfehlern
  • Schäden an Hydraulik oder Elektronik durch betriebsinterne Ursachen

Wichtig:
Solche Schäden sind nicht automatisch durch eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgedeckt, da sie nicht durch ein plötzliches äußeres Ereignis verursacht wurden. Um innere Betriebsschäden abzusichern, ist häufig eine spezielle Maschinenbruch- oder Technikversicherung erforderlich – oder ein entsprechender Zusatzbaustein in der Kaskopolice (z. B. Einschluss von „BBB- oder Betriebsschäden“).

Fazit:
Ein innerer Betriebsschaden ist ein rein technischer Defekt, der während des Einsatzes auftritt – ohne äußeren Einfluss. Für Unternehmen mit technisch komplexen Fahrzeugen oder hohen Reparaturkosten kann sich ein erweiterter Versicherungsschutz lohnen.

Die GAP-Deckung (engl. Guaranteed Asset Protection) ist eine ergänzende Versicherung, die bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen greift. Sie schließt die Lücke („Gap“) zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs und dem offenen Leasing- oder Finanzierungsrestbetrag, falls das Fahrzeug z. B. durch Totalschaden oder Diebstahl verloren geht.

So funktioniert’s:

Wenn ein Fahrzeug gestohlen oder irreparabel beschädigt wird, zahlt die Kaskoversicherung in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert – also den aktuellen Marktwert. Dieser liegt oft deutlich unter dem noch offenen Leasing- oder Finanzierungsbetrag, vor allem in den ersten Jahren nach Anschaffung. Die Differenz muss ohne GAP-Deckung vom Halter selbst getragen werden.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert laut Kasko: 28.000 €
  • Offene Leasingforderung: 33.000 €
  • Lücke = 5.000
    → Die GAP-Versicherung übernimmt diese Differenz.

 

Wer braucht eine GAP-Deckung?

Unverzichtbar für:

  • Leasingnehmer (privat oder gewerblich)
  • Unternehmen mit Fahrzeugen im Finanzierungsleasing
  • Speditionen oder Fuhrparks mit hoher Fahrzeugfluktuation

Sinnvoll bei:

  • Fahrzeugfinanzierung mit geringer Anzahlung
  • Fahrzeugen mit hohem Wertverlust in den ersten Jahren
  • Langfristigen Leasingverträgen

Wichtig:
Eine GAP-Deckung kann über den Leasinggeber, über die Kaskoversicherung (als Zusatzbaustein) oder über eine separate GAP-Police abgeschlossen werden. Nicht jede Kaskoversicherung enthält sie automatisch – ein gezielter Vergleich lohnt sich.

Fazit:
Die GAP-Deckung schützt Sie im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens vor finanziellen Nachzahlungen aus dem Leasing- oder Kreditvertrag. Wer ein Fahrzeug least oder finanziert, sollte sie in jedem Fall in Betracht ziehen.

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